Information zum Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts

für Verbraucher · Stand: 11. September 2026

Individuelle Herstellung

Das von Ihnen bestellte Möbelstück wird ausschließlich auf Bestellung und entsprechend der von Ihnen gewählten Konfiguration hergestellt. Die ausgewählte Kombination aus Oberfläche, Material, Farbe, Ausführung und Ausstattung ist für die Herstellung maßgeblich. Das Möbel wird nicht als vorgefertigte Lagerware bereitgehalten.

Kein gesetzliches Rücktrittsrecht

Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein gesetzliches Rücktritts- beziehungsweise Widerrufsrecht. Dies gilt ab Abschluss des Vertrags und unabhängig davon, ob wir bereits mit der Herstellung begonnen haben.

Verbindlichkeit der Bestellung

Ihre Bestellung ist daher nach Zustandekommen des Vertrags verbindlich. Eine Stornierung, Rückgabe oder ein Umtausch wegen Nichtgefallens, einer geänderten Kaufentscheidung oder einer nachträglich gewünschten anderen Ausführung ist nicht möglich.

Eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung des Vertrags ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Wir sind nicht verpflichtet, einer solchen Änderung oder Aufhebung zuzustimmen.

Gesetzliche Rechte bei Mängeln

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Lieferung bleiben vollständig bestehen. Ansprüche wegen Mängeln, Transportschäden oder einer falschen Lieferung sind vom Ausschluss des Rücktrittsrechts nicht betroffen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter office@ultima.at oder telefonisch unter +43 1 985 44 55.